Bericht über die iff-Tagung „Finanzdienstleister und Verbraucherschutz – zwei Welten“ am 2.-3. Juli 2010
Das war knapp: Um ein Haar hätte es mit der rechtzeitigen Rückkehr zu dem historischen Viertelfinalsieg der Deutschen Nationalmannschaft gegen Argentinien bei der Fußballweltmeisterschaft nicht geklappt. Erst 10 Minuten vor Anpfiff traf ich zu Hause ein. Doch die Inkaufnahme der absehbar hektischen Rückreise von der iff -Tagung in der Handelskammer in Hamburg am 2.-3. Juli 2010 hat sich gelohnt. Erneut war die teils internationale Tagung unter dem weit gefassten Thema „Finanzdienstleister und Verbraucherschutz – zwei Welten“ von einem breiten Spektrum durchweg interessanter Einzelveranstaltungen geprägt.
Neben juristischen Diskussionsforen zu den Themen „Beratungsprotokoll“ und „Grauer Kapitalmarkt“ standen vielfach empirische Problemstellungen im Vordergrund. Diese wurden durch die zahlreichen Veranstaltungsteilnehmer aus der Schuldnerberatung mit Leben gefüllt, so etwa im Forum „Effiziente außergerichtliche Einigung – Umschuldung, Inkasso, Vergleiche“. Demgegenüber wurde der internationale Teil der Tagung geprägt von wirtschaftssoziologischen Fragestellungen bis hin zu Grundlagen der Geldtheorie.
Dabei war es gerade die Relevanz der wirtschaftssoziologischen Beiträge, die sich als versteckt verknüpfendes Band durch die Tagung zog. Die Podiumsdiskussionen unter den Topics „Are we Financially Illiterate?“ und „Information-Overload at the Point of Sale – How much Information can a consumer take in?“ brachten bereits durch ihre Formulierung ein kritisches Verhältnis zum vorherrschenden Informationsmodell zum Ausdruck. Sie wurden – anders gewendet – immer wieder auch Gegenstand der juristischen Foren: „Wird ein Beipackzettel (key-information-document – kid) Verbraucher besser über Risiken eines Investments informieren können?“ und „Nutzt ein Beratungsprotokoll wirklich dem Kunden oder letztlich eher dem Finanzdienstleistungsunternehmen?“. Führt man diese beiden Ansätze zusammen gelangt man zu der noch grundsätzlicheren Frage: Trifft die Grundannahme des Informationsmodells überhaupt zu, nach der Aufklärungspflichten des Unternehmers bezwecken, den Wissensvorsprung des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher (Informationsassymetrie) auf ein Maß zu reduzieren, dass der Verbraucher eine selbstbestimmte Anlageentscheidung zu treffen vermag?
Letztlich war es exakt diese Schnittstelle, die immer wieder zu lebhaften Debatten führte, wie beispielsweise das Diskussionsforum „Beipackzettel, Finanz-Ampeln, Dokumentationspflichten“ zeigte. Dort brachte etwa Dr. Erich Paetz (BMELV) zum Ausdruck, dass er sich im Einklang mit der Bundesregierung und der von ihr seit Beginn der Finanzkrise verantworteten Gesetzesinitiativen erhoffe, den Verbraucher zukünftig vor unüberlegten Fehlinvestments besser schützen zu können. Er stieß dabei auf die Zustimmung von Thomas Bieler (ING Diba). Demgegenüber äußerte sich die VZBV durch Dorothea Mohn im Einklang mit den im Publikum anwesenden Praktikern eher skeptisch. Nicht nur die VZBV äußerte in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass es für einen wirksamen Verbraucherschutz neben der Übermittlung von Informationen mindestens von ebenso großer Bedeutung sei, das Haftungsregime im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verschärfen, etwa durch eine Umkehr der Beweislast. Diese Forderung nach einem kohärenten und widerspruchsfreien Haftungsregime im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes erhob beispielsweise auch der Kollege Dr. Julius Reiter in einem Diskussionsforum am Folgetag zur Thematik „Grauer Kapitalmarkt – effektive Regulierung?“.
Die hochaktuelle Frage, wie die legislative Dynamik seit Beginn der Finanzkrise zu bewerten ist, stellte damit zumindest faktisch den Schwerpunkt der Tagung dar: Bundesregierung und Gesetzgeber sollten überdenken, ob die zahlreichen Stimmen aus der wirtschaftssoziologischen, schuldnerberatenden und juristisch-forensischen Praxis nicht hinreichenden Anlass bieten, die Grenzen der Belastbarkeit des Informationsmodells neu auszuloten. Wer, wie ich, oft gehört hat, wie Kapitalanleger im Gerichtssaal beschreiben, aus welchen Motiven sie sich für ein bestimmtes Investment entschieden haben, wird kaum der These beipflichten können, dass sich ein „Mehr an Verbraucherschutz“ allein durch zusätzliche Informationen erreichen lassen wird. Denn selbst die einfachsten Grundkenntnisse des Investments sind nicht vorhanden oder werden aus prozesstaktischem Kalkül zurückgehalten.
Ob mehr Verbraucherschutz wünschenswert ist, ist eine gänzlich andere, hier nicht zu beantwortende, und letztlich politische Frage. Wer aber in der öffentlichen Diskussion für stärkeren Verbraucherschutz eintritt, sollte erkennen, dass es dazu einer schärferen Kohärenz des Haftungsregimes bedürfte. Er sollte daher nachdenken über eine Beweislastumkehr und über eine Neuordnung des Verjährungsrechts, wie ich auch schon im letzten Jahr in einem Fachbeitrag zum Regierungsentwurf zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen aus Falschberatung in der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) zur Diskussion gestellt habe. Anderenfalls entsteht der Eindruck, dass das Mehr an Gesetz gar nicht wirklich zu einem Mehr an Verbraucherschutz führen soll. Wer es indes in Wirklichkeit bei dem aktuellen Status Quo an Verbraucherschutz im Kapitalanlagerecht belassen will, sollte nicht versuchen, durch letztlich nutzlose Legislativakte den Schein des Gegenteils aufrecht zu erhalten. Der öffentliche Diskurs des Kapitalanlagerechts benötigt eine größere Wahrhaftigkeit der Akteure.

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