Am 6.4.2011 hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. Er wird heute im Finanzausschuss öffentlich diskutiert.

Schwerpunkt des Entwurfs ist eine strengere Regulierung der freien Anlagevermittler, die zukünftig über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügen und durch eine vor der IHK abzulegende Prüfung den Nachweis ihrer Sachkundigkeit erbringen müssen. Letzteres auch, wenn sie bereits seit Jahren als so genannte „alte Hasen“ in der Branche unterwegs sind. Zudem sollen Anlagevermittler zukünftig den Informationspflichten nach dem WpHG unterworfen sein. Sie müssten dann u. a. also über die von ihnen generierten Provisionen aufklären und ein Beratungsprotokoll führen und dieses dem Kunden übergeben. Zudem soll dem Kunden eine 3-seitige Kurzinformation ausgehändigt werden, auf dem sich die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden („Beipackzettel“). weiter lesen