Bank- und Kapitalmarktrecht

Powered by mzs Rechtsanwälte.

Durchsuche Beiträge mit Schlagwörtern Lehman-Anleger

Gestern bestätigte der BGH zwei Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, mit denen die Klagen von Lehman-Anlegern abgewiesen worden waren (Az. des BGH: XI ZR 178/10, XI ZR 182/10). In der mündlichen Verhandlung betonte der BGH zwar, dass jeder Anleger, jeder Berater, jede Bank und auch jedes Zertifikat unterschiedlich seien und daher stets der Einzelfall geprüft werden muss. Dennoch war er sich über die „Pilotfunktion“ der Verfahren durchaus im Klaren. Dementsprechend hoch war auch der Andrang bei der Verhandlung. Zeitweise wurden keine weiteren Zuhörer in den Saal gelassen. Neben Vertretern von Banken und Anlegern waren diverse Journalisten und Fernsehteams vor Ort, um direkt über die Entscheidung zu berichten. Doch nun zu den teilweise eher überraschenden Entscheidungspunkten: weiter lesen

Gut drei Jahre nach der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers werden kommenden Dienstag nun erstmals beim BGH zwei Klagen von Lehman-Anlegern gegen eine Bank – in diesen Fällen die Hamburger Sparkasse – verhandelt (Az.: XI ZR 178/10, XI ZR 182/10). Die Entscheidungen werden besonders von Anlegern mit Spannung erwartet. Die Verhandlung werde ich als Zuhörerin verfolgen, um unmittelbar die Rechtsauffassungen des Senates zu erfahren. Über die Verhandlung werde ich hier in diesem blog berichten.

Zum Urteil vom 6. Juni 2011 (Az.: 13 U 55/10)

In welchen Fällen eine Bank, die Anlageberatung betreibt, zur Aufklärung über ihre Vertriebsvergütung verpflichtet ist, ist in der Rechtsprechung stark umstritten. Unproblematisch ist die Rechtslage, wenn die Anlageberatung zu einem Kommissionsgeschäft führt. In diesen Fällen wird die Aufklärungspflicht nahezu einhellig bejaht. Beim Kommissionsgeschäft führt die Bank für den Kunden einen Auftrag aus: Sie kauft für den Kunden im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden z. B. Zertifikate. Als Kommissionär darf die Bank dem Kunden grundsätzlich nur den Betrag in Rechnung stellen, den sie selbst aufwenden muss. Geldwerte Vorteile, die die Bank von dem Verkäufer erhält, muss die Bank dem Kunden herausgeben, es sei denn, sie vereinbart mit dem Kunden, dass sie diese Zuwendungen für sich behalten darf. Damit geht die Verpflichtung der Bank einher, den Kunden schon im Rahmen der Anlageberatung darüber aufzuklären, wie viel sie für sich behalten will. weiter lesen

Kürzlich hat das LG Krefeld der Klage eines unserer Lehman-Mandanten stattgegeben – allerdings nicht wegen einer Falschberatung, sondern aufgrund eines Widerrufes (Az.: 3 O 49/10). Die Zertifikate waren dem Anleger telefonisch verkauft worden. Dabei war er weder vor noch nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Dieses steht ihm jedoch nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge grundsätzlich zu, wenn die Zertifikate ausschließlich telefonisch verkauft wurden und deren Preis auf dem Markt keinen Schwankungen unterlag. weiter lesen

Pünktlich zum Zwei-Jahres-Tag der Insolvenz von Lehman Brothers Holding Inc. hat die NetSkill AG gestern auf der Competence SITE ein Interview mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Arne Podewils veröffentlicht (Link zum Interview). Darin beantwortet der Kollege Podewils, der in der Kanzlei für den Bereich „Lehman“ verantwortlich ist, verschiedene Fragen zu möglichen Ansprüchen der Anleger gegen die Beraterbanken. Der Schwerpunkt des Interviews liegt natürlich auf den Fragen zur Entwicklung der Rechtsprechung. weiter lesen