Gestern bestätigte der BGH zwei Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, mit denen die Klagen von Lehman-Anlegern abgewiesen worden waren (Az. des BGH: XI ZR 178/10, XI ZR 182/10). In der mündlichen Verhandlung betonte der BGH zwar, dass jeder Anleger, jeder Berater, jede Bank und auch jedes Zertifikat unterschiedlich seien und daher stets der Einzelfall geprüft werden muss. Dennoch war er sich über die „Pilotfunktion“ der Verfahren durchaus im Klaren. Dementsprechend hoch war auch der Andrang bei der Verhandlung. Zeitweise wurden keine weiteren Zuhörer in den Saal gelassen. Neben Vertretern von Banken und Anlegern waren diverse Journalisten und Fernsehteams vor Ort, um direkt über die Entscheidung zu berichten. Doch nun zu den teilweise eher überraschenden Entscheidungspunkten: weiter lesen
