Der Bundesrat hat am Freitag die am 27.10.2011 vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt. Er hat nicht von der Möglichkeit des Art. 77 Abs. 2 GG Gebrauch gemacht hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks. 674/11 (Beschluss)). weiter lesen
