Anleger sollten sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.7.2010 (Az.: XI ZR 465/09) auf ein erhöhtes Haftungsrisiko einstellen.
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften Anleger, die sich an einem Fonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter Einschaltung eines Treuhänders mittelbar beteiligen, regelmäßig nicht persönlich für Schulden der Fonds-GbR. Sie können also zum Beispiel nicht auf Rückzahlung eines von der Fonds-GbR aufgenommenen Kredits persönlich in Anspruch genommen werden. Gefahr droht nach dem klarstellenden Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings dann, wenn die Fondsanteile von dem Treuhänder auf die Anleger übertragen werden. weiter lesen
