Aktuelle Beiträge zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs
Der Bundesgerichtshof hatte am 15.12.2009 entschieden, dass Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 BGB sein können (Aktenzeichen XI ZR 45/09). Die Rechtsfragen sind nach wie vor offen und daher Gegenstand vieler Besprechungen in Fachzeitschriften. Auch meine Kollegen Martin Wolters und Arne Podewils haben einen Aufsatz hierzu verfasst, der kürzlich in der ZVI erschienen ist. weiter lesen
