Bank- und Kapitalmarktrecht

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Nochmals: Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Provisionen (BGH, Beschluss v. 19.7.2011 – XI ZR 191/10)

Mit Hinweisbeschluss vom 9.3.2011 (XI ZR 191/10), den mein Kollege Dr. Thomas Meschede in diesem Blog bereits am 6.7.2011 besprochen hat, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Folgendes klargestellt: 1.) Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen auch dann vor, wenn eine Bank als Anlageberater Zuwendungen aus den im Anlageprospekt eines Fonds offen ausgewiesenen Vertriebskosten erhält.
2.) Innenprovisionen sind von Rückvergütungen abzugrenzen. Innenprovisionen sind danach (nur) „nicht ausgewiesene Vertriebsprovisionen, die bei einem Fonds aus dem Anlagevermögen gezahlt werden“. Wegen der Aufklärungspflicht über Innenprovisionen verwies der XI. Zivilsenat auf Entscheidungen des II. und III. Zivilsenats. Die beklagte Bank nahm trotz der mit dem Hinweisbeschluss angedrohten Revisionszurückweisung ihre Revision nicht zurück. Dies hatte zur Folge, dass der XI. Zivilsenat mit einstimmigem Beschluss vom 19.7.2011 die Revision der Bank zurückwies. Dieser Beschluss enthält zur Unterscheidung zwischen Innenprovisionen und Rückvergütungen nichts Neues. weiter lesen

Zum Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 (Az.: XI ZR 191/10)

Mit seinem viel beachteten Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 zum Az. XI ZR 191/10 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der Banken über Rückvergütungen („Kick-Backs“) in einem ganz wichtigen Punkt klargestellt. Danach liegen aufklärungspflichtige Rückvergütungen nicht nur dann vor, wenn die Bank hinter dem Rücken des Kunden Zahlungen aus dem Ausgabeaufschlag (Agio) oder den laufenden Verwaltungsgebühren erhält, sondern auch dann, wenn Vertriebsprovisionen im Verkaufsprospekt offen ausgewiesen sind, aber die Bank nicht als Empfänger dieser Provision genannt wird. weiter lesen

von Rechtsanwalt Martin Wolters, mzs Rechtsanwälte, in ZfIR 10/2011, S. 362 ff.

Das aktuelle Mai-Heft der ZfIR enthält nur auf den ersten Blick eine Anmerkung zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2011 – Aktenzeichen XI ZR 220/08 – zum Thema “Schrottimmobilien”. Vielmehr befasst sich mein Kollege Rechtsanwalt Martin Wolters gleich mit insgesamt acht (!) Urteilen, die der XI. Zivilsenat am 11.01.2011 zu diesem Thema gefällt hat. Alle acht Urteile befassen sich im Wesentlichen mit der arglistigen Täuschung über Vertriebsprovisionen. weiter lesen

Ob eine Bank im Rahmen der Anlageberatung verpflichtet ist, ihre Kunden über die Vertriebsvergütung, die sie für den Verkauf empfohlener Zertifikate erhält, aufzuklären, gehört zu den derzeit umstrittensten Fragen des Kapitalanlagerechts. Eine Klärung durch den Bundesgerichtshof ist bisher nicht erfolgt. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jürgen Ellenberger hat die Aufklärungspflicht über Gewinnmargen und Einkaufsrabatte in einem Vortrag auf dem Bankrechtstag 2010 ausdrücklich als ungeklärt bezeichnet. weiter lesen

Bericht über meine Teilnahme am WM-Seminar „Notleidende Fonds und Restrukturierungen“ am 16.09.10 in Eschborn

Nach der ursprünglichen Seminarankündigung sollte es bei diesem WM-Seminar hauptsächlich um die Prospekthaftung bei Schiffsfonds gehen. Parallel zur allgemeinen Erholung der Weltwirtschaft geht es mit diesen Fonds allerdings seit einigen Monat wieder Berg auf, so dass sich der WM-Verlag dazu entschloss, das Thema zu erweitern und die Grundzüge der Prospekthaftung und Bankenhaftung bei geschlossenen Fonds allgemein zu behandeln. Neben dem Vorsitzenden Richter am BGH Prof. Dr. Wulf Goette hielten der Richter am BGH Dr. Jürgen Ellenberger und der Syndikusanwalt Tilmann E. Stein von der Deutschen Bank die Fachvorträge. Letzterer fiel mit seinem Vortrag inhaltlich aus dem Rahmen, da er von den Restrukturierungsmöglichkeiten einer Bank bei Schiffsfonds handelte und keinen Bezug zu möglichen Schadensersatzansprüchen enttäuschter Anleger aufwies. weiter lesen