Nicht alle Fondsbeteiligungen laufen so, wie sich das die Investoren bei Abschluss der Verträge wünschen. Häufig zeigt sich das ganze Ausmaß einer verlustreichen Beteiligung aber erst einige Jahre nach dem Fondsbeitritt. Mögliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung können dann schon verjährt sei. Nicht so Ansprüche aus Haustürwiderruf, wie drei aktuelle von unserer Kanzlei erstrittene Urteile vom Landgericht Duisburg (Urteil vom 25.08.2011, Az. 8 O 340/10) und Landgericht Koblenz (Urteile vom 21.12.2011, Az. 3 O 299/10; 3 O 285/10) zeigen (jeweils noch nicht rechtskräftig). In diesen drei Verfahren wurde die Deutsche Postbank AG verurteilt, Fondsbeteiligungen an dem Atlas Immobilien Fonds Nr. 11 GbR rückabzuwickeln, obwohl der Fondsbeitritt bereits mehr als 10 Jahre zurücklag. weiter lesen
