Kunden drohen Nachteile vor allem wegen des bereits abgeschafften Kontonummer-Namensabgleichs

Nach Angaben der Bundesbank (Newsletter Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung, 2. Ausgabe Juni 2010) liegen über die Kosten des Zahlungsverkehrs in Deutschland nur vage Schätzungen vor. Dennoch geht  die EU bereits davon aus, dass durch die EU-weite Einführung eines einheitlichen Überweisungsverfahrens (SEPA-Überweisung) und Abschaffung nationaler Überweisungsverfahren in erheblichem Umfang Transaktionskosten eingespart werden können.

Bislang geringe Bedeutung von SEPA-Überweisungen im Euro-Raum

Die SEPA-Überweisung wird seit dem 28.1.2008 zur Abwicklung sowohl nationaler als auch grenzüberschreitender europäischer Zahlungen angeboten. Ihre Bedeutung für Überweisungen innerhalb Deutschlands ist jedoch bislang gering. Nach einer Erhebung der EZB lag der Anteil von SEPA-Überweisungen in Länder des Euro-Raumes (also einschließlich Inlandsüberweisungen) in Deutschland im 2. Halbjahr 2009 bei 0,4 %.

Abschaffung des  Kontonummer-Namensabgleichs benachteiligt Kunden

Die von der EU geplante verbindliche Einführung der SEPA-Überweisung auch im Inlandszahlungsverkehr ist eine Herausforderung für die Kunden. Denn statt der bisherigen Kontonummer mit bis zu 10 Stellen und der Bankleitzahl mit 8 Stellen muss dann die IBAN mit 22 Stellen angegeben werden sowie der BIC mit bis zu 11 Stellen. Es liegt auf der Hand, dass durch die wesentlich längeren Codes die Fehleranfälligkeit steigt. Das Risiko von Fehlüberweisungen tragen die Kunden, denn die Banken dürfen einen Zahlungsvorgang ausschließlich anhand der „Kundenkennung“ ausführen. Der früher in Deutschland vorgeschriebene Kontonummer-Namensabgleich ist bereits durch § 675r BGB abgeschafft. Auf die Benachteiligung der Kunden habe ich bereits in einem Aufsatz in „Verbraucher und Recht“, Heft 1/2009, S. 16 ff. (vur-online.de) hingewiesen. Ein Aufschrei geht erst jetzt durch die Medien, nachdem die flächendeckende Einführung der SEPA-Überweisung droht. Zum Beispiel titelte die Süddeutsche Zeitung am 29.7.2010 „33-stelliger Code fürs Hirn“ (Link zum Beitrag).

Der Zwang zur SEPA-Überweisung im Inland ist wieder ein Beispiel der Verkomplizierung des täglichen Lebens durch Regelungen der EU. Wir warten wohl vergeblich auf den Tag, an dem sich diese Tendenz umgekehrt.