Das Thema zwingende Durchsetzung der SEPA-Überweisung und Abschaffung der nationalen Überweisungsverfahren scheint sich auch auf Regierungsebene jetzt zuzuspitzen. In einem gerade veröffentlichten Artikel von Daniela Kuhr auf sueddeutsche.de mit dem TitelÜberweisungen in der EU – Iban, die Schreckliche“ heißt es, dass die Bundesregierung die Abschaffung der nationalen Überweisungsverfahren verhindern will.

Frau Kuhr bezieht sich auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des CSU-Abgeordneten Herbert Frankenhauser. Die Antwort des Bundesfinanzministeriums konnte ich weder auf der Internetseite des Ministeriums noch an anderer Stelle im Internet finden. Sie scheint also (noch) nicht für die Allgemeinheit veröffentlicht zu sein. In der Süddeutschen wird wie folgt aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums zum Teil wörtlich zitiert:

“In dem Schreiben betont Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) zwar, wie wichtig ein “harmonisierter Euro-Zahlungsverkehrsraum” sei, aber: “Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Abwicklung rein nationaler Zahlungsvorgänge neben Iban und Bic auch die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl weiterhin möglich bleiben muss.” Nähere Gründe nennt Kampeter nicht.”

Auch die Bundesregierung hat also nun offensichtlich das Problem der Fehleranfälligkeit der SEPA-Überweisung durch den wesentlichen längeren IBAN-Code erkannt, was zu begrüßen ist. Ein guter Grund, sich gegen die zwingende Einführung zu stellen, ist aus meiner Sicht der bereits abgeschaffte Kontonummer-Namensabgleich. Das Risiko einer Fehlüberweisung trägt seit dem der Kunde. Und dieses Risiko steigt natürlich mit der Eingabe von längeren Zahlenkombinationen. Es bleibt nun zu hoffen, dass die Bundesregierung ihre geäußerte Auffassung auch tatsächlich bei der EU vorbringen wird und am Ende durchsetzen kann, damit der Zwang der SEPA-Überweisung im Inland abgewendet wird.