Seit Anfang Juni diskutieren Vermittler und Juristen intensiv über den Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (BT-Drucks. 17/6051). Wie bereits mein Kollege Dr. Jochen Strohmeyer am 6. Juli 2011 in diesem blog erläutert hat, ist Schwerpunkt des Entwurfs eine strengere Regulierung der freien Anlagevermittler. Gestern stimmte der Finanzausschuss in einer nicht öffentlichen Sitzung über die geplante Regulierung ab.

Laut hib-Meldung vom 19.10.2011 wurde die stärkere Regulierung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen. Offizielle Informationen über den genauen Inhalt des Gesetzes, der in einigen Punkten, z. B. im Hinblick auf die ursprünglich nicht vorgesehene Alte-Hasen-Regelung, vom Entwurf von Juni 2011 abweichen soll, gibt es noch nicht. Sie sind für die nächsten Tage angekündigt. Einem Bericht auf dasinvestment.com zufolge soll der Gesetzentwurf kommende Woche vom Bundestag verabschiedet werden und zum 1. April 2012 in Kraft treten. Über die Details der neuen Regelungen werden wir in diesem blog weiter berichten.