Bank- und Kapitalmarktrecht

Powered by mzs Rechtsanwälte.

Durchsuche Beiträge in Gesetzgebung

Der Bundesrat hat am Freitag die am 27.10.2011 vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt. Er hat nicht von der Möglichkeit des Art. 77 Abs. 2 GG Gebrauch gemacht hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks. 674/11 (Beschluss)). weiter lesen

Wie bereits in diesem blog an verschiedener Stelle berichtet, plant der Gesetzgeber eine umfassende Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Am 27.10.2011 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf vom 6.6.2011 in der Fassung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/7453) angenommen. Diese Fassung weicht vor allem hinsichtlich der sog. Alten-Hasen-Regelung von der ursprünglichen Version ab. weiter lesen

Wir haben von der BaFin die Mitteilung erhalten, dass die schariakonforme Variante unseres partiarischen Darlehens nicht beanstandet wird. Es handelt sich unseres Wissens um die erste schariakonforme Variante dieser Kapitalanlageform in Deutschland. weiter lesen

Seit Anfang Juni diskutieren Vermittler und Juristen intensiv über den Entwurf des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (BT-Drucks. 17/6051). Wie bereits mein Kollege Dr. Jochen Strohmeyer am 6. Juli 2011 in diesem blog erläutert hat, ist Schwerpunkt des Entwurfs eine strengere Regulierung der freien Anlagevermittler. Gestern stimmte der Finanzausschuss in einer nicht öffentlichen Sitzung über die geplante Regulierung ab. weiter lesen

Am 6.4.2011 hat die Bundesregierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. Er wird heute im Finanzausschuss öffentlich diskutiert.

Schwerpunkt des Entwurfs ist eine strengere Regulierung der freien Anlagevermittler, die zukünftig über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügen und durch eine vor der IHK abzulegende Prüfung den Nachweis ihrer Sachkundigkeit erbringen müssen. Letzteres auch, wenn sie bereits seit Jahren als so genannte „alte Hasen“ in der Branche unterwegs sind. Zudem sollen Anlagevermittler zukünftig den Informationspflichten nach dem WpHG unterworfen sein. Sie müssten dann u. a. also über die von ihnen generierten Provisionen aufklären und ein Beratungsprotokoll führen und dieses dem Kunden übergeben. Zudem soll dem Kunden eine 3-seitige Kurzinformation ausgehändigt werden, auf dem sich die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden („Beipackzettel“). weiter lesen