Bank- und Kapitalmarktrecht

Powered by mzs Rechtsanwälte.

Durchsuche Beiträge in Aus der Kanzlei

Nicht alle Fondsbeteiligungen laufen so, wie sich das die Investoren bei Abschluss der Verträge wünschen. Häufig zeigt sich das ganze Ausmaß einer verlustreichen Beteiligung aber erst einige Jahre nach dem Fondsbeitritt. Mögliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung können dann schon verjährt sei. Nicht so Ansprüche aus Haustürwiderruf, wie drei aktuelle von unserer Kanzlei erstrittene Urteile vom Landgericht Duisburg (Urteil vom 25.08.2011, Az. 8 O 340/10) und Landgericht Koblenz (Urteile vom 21.12.2011, Az. 3 O 299/10; 3 O 285/10) zeigen (jeweils noch nicht rechtskräftig). In diesen drei Verfahren wurde die Deutsche Postbank AG verurteilt, Fondsbeteiligungen an dem Atlas Immobilien Fonds Nr. 11 GbR rückabzuwickeln, obwohl der Fondsbeitritt bereits mehr als 10 Jahre zurücklag. weiter lesen

Wir haben von der BaFin die Mitteilung erhalten, dass die schariakonforme Variante unseres partiarischen Darlehens nicht beanstandet wird. Es handelt sich unseres Wissens um die erste schariakonforme Variante dieser Kapitalanlageform in Deutschland. weiter lesen

Kapitalanleger erhalten Rechtschutz

Meine Kollegin Rechtsanwältin Stephanie Deblitz hat ein äußerst erfreuliches Urteil vor dem OLG München erstritten, das für viele Kapitalanleger von großer Bedeutung sein dürfte (OLG München, Urt. v. 22.09.2011, Az.: 29 U 589/11). Denn für Anleger, die wegen Verluste aus Kapitalanlagen Klagen gegen die Verantwortlichen anstreben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, müsste es hiermit deutlich einfacher sein, eine Deckungszusage für die Kosten einer Klage zu erhalten. weiter lesen

Gestern bestätigte der BGH zwei Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, mit denen die Klagen von Lehman-Anlegern abgewiesen worden waren (Az. des BGH: XI ZR 178/10, XI ZR 182/10). In der mündlichen Verhandlung betonte der BGH zwar, dass jeder Anleger, jeder Berater, jede Bank und auch jedes Zertifikat unterschiedlich seien und daher stets der Einzelfall geprüft werden muss. Dennoch war er sich über die „Pilotfunktion“ der Verfahren durchaus im Klaren. Dementsprechend hoch war auch der Andrang bei der Verhandlung. Zeitweise wurden keine weiteren Zuhörer in den Saal gelassen. Neben Vertretern von Banken und Anlegern waren diverse Journalisten und Fernsehteams vor Ort, um direkt über die Entscheidung zu berichten. Doch nun zu den teilweise eher überraschenden Entscheidungspunkten: weiter lesen

Gut drei Jahre nach der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers werden kommenden Dienstag nun erstmals beim BGH zwei Klagen von Lehman-Anlegern gegen eine Bank – in diesen Fällen die Hamburger Sparkasse – verhandelt (Az.: XI ZR 178/10, XI ZR 182/10). Die Entscheidungen werden besonders von Anlegern mit Spannung erwartet. Die Verhandlung werde ich als Zuhörerin verfolgen, um unmittelbar die Rechtsauffassungen des Senates zu erfahren. Über die Verhandlung werde ich hier in diesem blog berichten.