Bank- und Kapitalmarktrecht

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Durchsuche Beiträge, die von Dr. Thomas Meschede geschrieben wurden

Nicht alle Fondsbeteiligungen laufen so, wie sich das die Investoren bei Abschluss der Verträge wünschen. Häufig zeigt sich das ganze Ausmaß einer verlustreichen Beteiligung aber erst einige Jahre nach dem Fondsbeitritt. Mögliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung können dann schon verjährt sei. Nicht so Ansprüche aus Haustürwiderruf, wie drei aktuelle von unserer Kanzlei erstrittene Urteile vom Landgericht Duisburg (Urteil vom 25.08.2011, Az. 8 O 340/10) und Landgericht Koblenz (Urteile vom 21.12.2011, Az. 3 O 299/10; 3 O 285/10) zeigen (jeweils noch nicht rechtskräftig). In diesen drei Verfahren wurde die Deutsche Postbank AG verurteilt, Fondsbeteiligungen an dem Atlas Immobilien Fonds Nr. 11 GbR rückabzuwickeln, obwohl der Fondsbeitritt bereits mehr als 10 Jahre zurücklag. weiter lesen

Zum Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 (Az.: XI ZR 191/10)

Mit seinem viel beachteten Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 zum Az. XI ZR 191/10 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der Banken über Rückvergütungen („Kick-Backs“) in einem ganz wichtigen Punkt klargestellt. Danach liegen aufklärungspflichtige Rückvergütungen nicht nur dann vor, wenn die Bank hinter dem Rücken des Kunden Zahlungen aus dem Ausgabeaufschlag (Agio) oder den laufenden Verwaltungsgebühren erhält, sondern auch dann, wenn Vertriebsprovisionen im Verkaufsprospekt offen ausgewiesen sind, aber die Bank nicht als Empfänger dieser Provision genannt wird. weiter lesen

Klage gegen Raiffeisenbank  und Prospektverantwortliche eingereicht

Eine anlagegerechte Beratung im Bereich geschlossener Schifffonds setzt mindestens voraus, dass sich der Anlageberater mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Schiffes auseinandersetzt. Wie wenig ernst manche Bankberater und andere Anlagerberater diese Pflicht nehmen, zeigt der Fall des Schifffonds MS „Vega Spinell“.

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Bericht über meine Teilnahme am WM-Seminar „Notleidende Fonds und Restrukturierungen“ am 16.09.10 in Eschborn

Nach der ursprünglichen Seminarankündigung sollte es bei diesem WM-Seminar hauptsächlich um die Prospekthaftung bei Schiffsfonds gehen. Parallel zur allgemeinen Erholung der Weltwirtschaft geht es mit diesen Fonds allerdings seit einigen Monat wieder Berg auf, so dass sich der WM-Verlag dazu entschloss, das Thema zu erweitern und die Grundzüge der Prospekthaftung und Bankenhaftung bei geschlossenen Fonds allgemein zu behandeln. Neben dem Vorsitzenden Richter am BGH Prof. Dr. Wulf Goette hielten der Richter am BGH Dr. Jürgen Ellenberger und der Syndikusanwalt Tilmann E. Stein von der Deutschen Bank die Fachvorträge. Letzterer fiel mit seinem Vortrag inhaltlich aus dem Rahmen, da er von den Restrukturierungsmöglichkeiten einer Bank bei Schiffsfonds handelte und keinen Bezug zu möglichen Schadensersatzansprüchen enttäuschter Anleger aufwies. weiter lesen

Der Bundesgerichtshof veröffentlicht zwei grundsätzliche Entscheidungen zur Pflicht des Anlegers, den Prospekt zu lesen (Az.: III ZR 249/09, III ZR 99/09).

Bei Schadensersatzklagen von Anlegern wegen Falschberatung wird von Seiten der verklagten Anlageberater oder Banken häufig die Verjährungseinrede mit folgendem Vortrag erhoben: Der Anleger bekam bei Erwerb der Kapitalanlage einen Fondsprospekt vorlegt und hätte bei dessen sorgfältiger Lektüre erkennen müssen, dass die Kapitalanlage gar nicht für seine Zwecke geeignet war. Dem Anleger sei grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er den Prospekt nicht studiert hat, mit der Folge, dass die 3-jährige Verjährungsfrist ab Übergabe des Verkaufsprospektes zu laufen begann. So entschieden auch einige Oberlandesgerichte, bspw. in Frankfurt/Main, Köln oder Düsseldorf. Dieser Auffassung hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun in zwei aktuellen Entscheidungen in aller Deutlichkeit widersprochen. weiter lesen