Egal wie man zur Honorarberatung steht: Der Umstand, dass seit Beginn der Finanzkrise fast alle politischen Parteien eine gewisse Sympathie für die Honorarberatung zum Ausdruck bringen, steht zunehmend in Widerspruch zum altgedienten Provisionsabgabeverbot. Danach ist es Versicherungsvermittlern untersagt, ihren Kunden „in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren“, woraus insbesondere abgeleitet wurde, dass sie Provisionen der Versicherer nicht durchreichen dürfen. Die Befürworter der Honorarberatung fordern daher einheitlich die Abschaffung dieses Verbots, an der die Versicherer festhalten möchten. Die Branche geht daher davon aus, dass der sich aufdrängende Widerspruch von der Politik hingenommen wird, weil sie die Fehde mit der mächtigen Versicherungswirtschaft scheut. weiter lesen
